Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

VexTech UG (haftungsbeschränkt) – für den Verkauf von Warenverkaufsautomaten, Schließfachsystemen, Automatenmodulen, Ersatzteilen, Zubehör und damit verbundenen Leistungen.

Unternehmen VexTech UG (haftungsbeschränkt)
Anschrift Kobachstraße 6, 55743 Idar-Oberstein, Deutschland
Stand August 2026

1. Geltungsbereich und Unternehmerstatus

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der VexTech UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Käufer“) über die Lieferung von Warenverkaufsautomaten, Schließfachsystemen, Multiautomaten, Unterhaltungsautomaten, Automatenmodulen, Ersatzteilen, Zubehör sowie damit verbundenen Lieferungen und Leistungen.

1.2 Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen. Mit Absenden einer Bestellung oder Auftragserteilung bestätigt der Käufer ausdrücklich, als Unternehmer zu handeln. Der Verkäufer ist berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss einen geeigneten Nachweis über die Unternehmereigenschaft, zum Beispiel Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder USt-IdNr., zu verlangen.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.5 Diese AGB gelten sowohl für Bestellungen über den Online-Shop als auch für Verträge, die per E-Mail, Telefon, Messenger, schriftlich oder persönlich geschlossen werden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Online-Shop: Die Produktdarstellungen im Online-Shop stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer das Angebot innerhalb von 5 Werktagen durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform, durch Zusendung einer Rechnung mit Zahlungsaufforderung oder durch Auslieferung der Ware annimmt. Eine automatische Eingangsbestätigung dokumentiert lediglich den technischen Zugang und stellt noch keine Annahme dar.

2.3 Direktgeschäft: Angebote und Kostenvoranschläge des Verkäufers per E-Mail, Messenger oder Telefon sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Käufer ein unverändertes Angebot in Textform annimmt oder der Verkäufer eine Bestellung des Käufers in Textform bestätigt oder mit der vereinbarten Ausführung beginnt.

2.4 Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei berechtigten Zweifeln am Unternehmerstatus oder an der Bonität des Käufers.

3. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen

3.1 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Kosten für Verpackung, Fracht, Spedition, Versicherung, Zölle und Einfuhrabgaben.

3.2 Im Shop oder Angebot angegebene Versandkosten sind Richtwerte. Verbindlich sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesenen Beträge.

3.3 Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Vorkasse erfolgt die Freigabe zur Produktion, Beschaffung oder zum Versand erst nach vollständigem Zahlungseingang.

3.4 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Für Entgeltforderungen unter Unternehmern können insbesondere Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die gesetzliche Verzugspauschale geltend gemacht werden.

3.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur ausüben, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Anzahlungen, Vorbestellungen und Beschaffungsware

4.1 Handelt es sich bei den bestellten Geräten um Import-, Beschaffungs-, Sonder- oder Vorbestellware, ist der Verkäufer berechtigt, eine Anzahlung von in der Regel 50 % des Gesamtpreises oder einen im Angebot bezifferten Festbetrag zu verlangen.

4.2 Die Bearbeitung, Bestellung beim Hersteller in Übersee sowie die Produktion beginnen erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Anzahlung auf dem Geschäftskonto des Verkäufers.

4.3 Die Restzahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten ist vor Auslieferung beziehungsweise vor Übergabe an die Spedition fällig.

5. Lieferzeiten, Selbstbelieferungsvorbehalt und höhere Gewalt

5.1 Alle angegebenen Lieferzeiten und Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte, es sei denn, sie wurden vom Verkäufer ausdrücklich in Textform als Fixtermin bestätigt.

5.2 Lieferfristen beginnen erst, wenn sämtliche kaufmännischen und technischen Details geklärt sind, alle erforderlichen Unterlagen oder Designfreigaben des Käufers vorliegen und eine vereinbarte Anzahlung beziehungsweise Vorauszahlung vollständig eingegangen ist.

5.3 Selbstbelieferungsvorbehalt: Wird der Verkäufer trotz ordnungsgemäßen, kongruenten Deckungsgeschäfts vom Hersteller oder Vorlieferanten unverschuldet nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung. Ist die Ware dauerhaft nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

5.4 Ereignisse höherer Gewalt sowie unverschuldete Verzögerungen durch Zollkontrollen, Frachtraumengpässe, Hafenausfälle, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen, Streiks oder Naturkatastrophen verlängern die Lieferfristen angemessen. Verzögerungen aus solchen Gründen von bis zu 25 Werktagen über den unverbindlichen Lieferzeitraum hinaus gelten als zumutbar.

5.5 Dauert ein solches Leistungshindernis länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, soweit der Verkäufer das Hindernis nicht zu vertreten hat.

6. Lieferung, Spedition (Bordsteinkante) und Mitwirkungspflichten

6.1 Die Anlieferung erfolgt per Spedition an die vom Käufer angegebene Lieferanschrift.

6.2 Soweit nicht ausdrücklich in Textform anders vereinbart, erfolgt die Lieferung stets frei Bordsteinkante, also bis zur dem Aufstellort nächstgelegenen, für schwere Lkw befahrbaren öffentlichen Bordsteinkante. Das Verbringen der Automaten in Gebäude, Etagen oder an den finalen Aufstellplatz ist nicht geschuldet.

6.3 Mitwirkungspflichten des Käufers: Der Käufer ist verpflichtet, vor der Anlieferung sicherzustellen, dass die Lieferadresse mit einem Standard-Lkw befahrbar ist, am Liefertag geeignetes Personal und technische Hebe- oder Transportmittel bereitstehen und Tür-, Durchgangs- sowie Aufzugsmaße für das Gerät ausreichend sind.

6.4 Entstehen durch die Nichteinhaltung dieser Mitwirkungspflichten Mehrkosten, insbesondere durch Wartezeiten der Spedition, Fehlfahrten, zweite Zustellversuche oder Zwischenlagerung, trägt diese der Käufer.

7. Gefahrübergang, Transportschäden und Rügepflicht (§ 377 HGB)

7.1 Da es sich um ein B2B-Geschäft handelt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über.

7.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Sendung bei der Übergabe sofort äußerlich auf Verpackungsschäden, Palettenbrüche oder Transportschäden zu überprüfen. Erkennbare Schäden sollen sofort auf dem Frachtbrief oder digitalen Zustellbeleg der Spedition vermerkt und möglichst vom Fahrer quittiert werden.

7.3 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, in Textform unter Beifügung einer Fotodokumentation anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

8. Annahmeverzug und Lagerkosten

8.1 Verweigert der Käufer unberechtigt die Annahme, ist er zum vereinbarten Termin nicht erreichbar oder verzögert sich die Anlieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, gerät der Käufer in Annahmeverzug.

8.2 Bei Annahmeverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Angemessene Lager-, Stand-, Rücktransport- und Abwicklungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Dem Käufer bleibt der Nachweis geringerer, dem Verkäufer der Nachweis höherer Kosten vorbehalten.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.

9.2 Vor vollständiger Bezahlung darf die Ware weder verpfändet noch zur Sicherheit an Dritte übereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen in Textform zu benachrichtigen.

9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer nach Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware nach den gesetzlichen Vorschriften herauszuverlangen.

10. Individualisierung, Branding und Kundenvorgaben

10.1 Werden Automaten nach Vorgaben des Käufers individualisiert, etwa durch Folierungen, Sonderlackierungen, Logos oder individuelle Fach- und Spiralenkonfigurationen, hat der Käufer alle benötigten Dateien, Druckdaten und Vorgaben rechtzeitig und im geforderten Format bereitzustellen.

10.2 Rechtegarantie und Freistellung: Der Käufer garantiert, dass die von ihm übermittelten Inhalte, Logos und Designs keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die aus der vertragsgemäßen Verwendung der Kundendaten resultieren, soweit der Käufer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

10.3 Nachträgliche Änderungswünsche nach Freigabe der Produktions- oder Druckdaten bedürfen gesonderter Vereinbarung und können zu Mehrkosten sowie Lieferzeitverschiebungen führen.

11. Gewährleistung, Mängelhaftung und Nacherfüllung

11.1 Die gesetzlichen Mängelrechte gelten nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

11.2 Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Waren beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang. Für gebrauchte Waren wird die Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11.3 Art der Nacherfüllung: Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Mängelrügen erfolgt die Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers primär durch kostenfreie Zusendung von Original-Ersatzteilen zur Eigenmontage durch den Käufer, Nachbesserung im Werk des Verkäufers oder bei einem beauftragten Servicepartner oder durch Ersatzlieferung eines gleichwertigen Geräts.

11.4 Vor-Ort-Technikereinsätze, Vor-Ort-Reparaturen sowie Ein- und Ausbau am finalen Aufstellort sind nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde im Einzelfall ausdrücklich in Textform vereinbart. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.

11.5 Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Kaufpreisminderung setzt grundsätzlich voraus, dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unzumutbar oder unberechtigt verweigert worden ist. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

12. Besondere Regelungen für Automaten, Außenaufstellung und Verschleiß

12.1 Außenaufstellung: Die Aufstellung von Verkaufsautomaten im Außenbereich erfolgt auf Gefahr des Käufers, sofern das gelieferte Gerät nicht ausdrücklich in Textform als wetterfest für den ungeschützten Außenbereich spezifiziert wurde. Schäden, Korrosion, Elektronikausfälle oder Funktionsstörungen durch Feuchtigkeit, Regen, Kondenswasser, Frost, Hitze, direkte Sonneneinstrahlung oder Vandalismus sind nicht von der Gewährleistung umfasst, soweit sie nicht auf einem bereits bei Gefahrübergang vorhandenen Mangel beruhen.

12.2 Verschleißteile: Natürlicher Verschleiß und gebrauchsbedingte Abnutzung begründen keinen Sachmangel. Als typische Verschleiß- und Verbrauchsteile gelten insbesondere Leuchtmittel, Dichtungen, Tasten, Schlösser, Federn, Antriebsriemen, Sicherungen, Schalter, Displays oder Touchscreens, Münzprüfer, Notenleser, Kühlmittel sowie mechanische Förder- und Spiralantriebe.

12.3 Keine Gewährleistung besteht bei Schäden infolge fehlerhafter Aufstellung oder Nivellierung, unzureichender Belüftung, mangelnder Reinigung oder Wartung, unsachgemäßer Befüllung, Netzüberspannungen oder eigenmächtiger Modifikationen oder Reparaturen.

12.4 Stellt sich nach Prüfung oder Einsendung eines Geräts oder Bauteils heraus, dass kein vom Verkäufer zu vertretender Gewährleistungsmangel vorliegt, trägt der Käufer die angemessenen Prüf-, Arbeits- und Transportkosten nach vorheriger Information über die voraussichtlichen Kosten.

13. Software, Telemetrie, SIM-Karten und Drittanbieter-Zahlungssysteme

13.1 Sofern die Automaten bargeldlose Zahlungssysteme, Telemetriemodule, Altersverifikationssysteme, SIM-Karten, Software-Schnittstellen oder Cloud-Dienste nutzen, kommt ein entsprechender Vertrag über die Dienste und Tarife regelmäßig direkt zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

13.2 Für die Funktion, Netzabdeckung, SIM-Karten-Verfügbarkeit, Lizenzen, Transaktionsentgelte, Banken-Freigaben und Serververfügbarkeiten von Drittanbietern wie Nayax, Senvend oder vergleichbaren Systemen übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung oder Haftung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

13.3 Laufende Software-Lizenzen, SIM-Karten-Gebühren und Transaktionskosten sind vom Käufer direkt an die jeweiligen Dienstanbieter zu entrichten, sofern nicht abweichend vereinbart.

14. Zahlungsdienstleister, Käuferschutzprogramme und Chargebacks

14.1 Zahlungsdienstleister wie PayPal, Stripe, Klarna oder ähnliche Anbieter fungieren ausschließlich als Zahlungsabwickler.

14.2 Interne Käuferschutz-, Konflikt- oder Chargeback-Verfahren dieser Zahlungsdienstleister ändern nichts an den vertraglichen Vereinbarungen dieser AGB und ersetzen weder eine ordnungsgemäße Mängelrüge noch eine erforderliche Rücktritts- oder sonstige Vertragserklärung.

14.3 Leitet der Käufer unberechtigt ein solches Verfahren ein oder veranlasst eine ungerechtfertigte Rückbuchung, ist er verpflichtet, dem Verkäufer die tatsächlich daraus resultierenden Bank- und Bearbeitungsgebühren sowie einen nachweisbaren weiteren Verzugsschaden zu erstatten.

15. Technischer Support und kostenpflichtige Serviceleistungen

15.1 Dienstleistungen wie Installation, Vor-Ort-Inbetriebnahme, Schulungen, Einweisungen oder Vor-Ort-Wartungen sind nicht im Kaufpreis der Hardware enthalten und bedürfen eines gesonderten, kostenpflichtigen Auftrags oder Servicevertrags.

15.2 Kostenpflichtige Reparaturen außerhalb der Gewährleistung werden erst nach Freigabe eines entsprechenden Kostenvoranschlags durch den Käufer ausgeführt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

16. Kein Widerrufsrecht / Ausschluss von Rückgaben

16.1 Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

16.2 Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt grundsätzlich nicht. Soweit der Verkäufer im Einzelfall einer Stornierung oder Rücknahme auf Kulanzbasis schriftlich zustimmt, hat der Käufer alle anfallenden Versand-, Rückhol-, Einlagerungs- und Abwicklungskosten zu tragen.

16.3 Sonderanfertigungen, kundenindividuell beklebte oder konfigurierte Automaten sowie eigens beschaffte Projektgeräte sind von jeglicher freiwilligen Rücknahme oder Stornierung ausgeschlossen.

17. Haftung und Haftungsbeschränkung

17.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

17.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Stillstandzeiten des Automaten, Standortkosten, Warenschäden bei Kühlungsausfall oder Vertragsstrafen gegenüber Dritten ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

17.4 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

18. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort

18.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit gesetzlich zulässig.

18.2 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers in Idar-Oberstein, soweit gesetzlich zulässig. Der Verkäufer bleibt jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

18.3 Erfüllungsort für sämtliche Lieferungs- und Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Verkäufers in Idar-Oberstein, soweit gesetzlich zulässig.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

19.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

VexTech UG (haftungsbeschränkt)

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55743 Idar-Oberstein
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